Straßenverkehr

Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis

Rechtmäßig erworbene ausländische Fahrerlaubnisse berechtigen sechs Monate lang nach Begründung eines ordentlichen Wohnsitzes (Anmeldung) zum Führen von Kraftfahrzeugen der entsprechenden Klasse im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.

Lernführerscheine, provisorische Führerscheine und Führerscheine, die während eines nur vorübergehenden Aufenthaltes im Ausland (weniger als 185 Tage) erworben wurden, werden nicht anerkannt. Sie berechtigen weder zum Führen von Kraftfahrzeugen in der Bundesrepublik Deutschland, noch sind sie umschreibungsfähig. Ebenso können internationale Führerscheine nicht umgeschrieben werden. Eine Umschreibung ist auch ausgeschlossen, wenn Sie während eines Auslandsaufenthaltes durchgehend mit Erstwohnsitz im Bundesgebiet registriert waren.

Eine rechtzeitige Antragstellung ist also in jedem Fall ratsam.

Für die Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen

  • gültiges, amtliches Ausweisdokument
  • biometrisches Lichtbild
  • Sehtest bzw.  augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung im Original
  • ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung im Original
  • Erste-Hilfe-Schulung im Original
  • gültige ausländische Fahrerlaubnis im Orginal
  • gegebenenfalls eine Übersetzung der ausländischen Fahrerlaubnis
  • gegebenenfalls Klassifizierung der ausländischen Fahrerlaubnis

Die Verwaltungsgebühr beträgt zwischen 36,30 EUR bis 85,50 EUR.

Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich.

Kontakt

Stadt Oberhausen
Öffentliche Ordnung
Führerscheinstelle
Am Förderturm 28
46042 Oberhausen
Telefon: 0208 825-9019, -9031, -9025, -9377, -9013
Fax: 0208 825-9132
E-Mail:fuehrerscheinstelle@oberhausen.de