Straßenplanung

Ausbau der Straße Köstersfeld

Im Kanalbauprogramm 2018 ist der Vollausbau der Straße Köstersfeld vorgesehen. Der Kanal weist starke Beschädigungen auf und muss im Bereich des Anschlusskanals vergrößert werden. Die durch die Kanalbauarbeiten entstehende Baugrube wird einen Großteil der Straßenfläche einnehmen, sodass eine Überplanung des derzeitigen Straßenquerschnitts vorgenommen wird. Die Straße Köstersfeld weist einige Mängel und Schäden auf, so ist der Gehweg nur einseitig vorhanden und dessen Hochborde weisen vielzählige Ausbrüche auf. Die Anliegerstraße Köstersfeld liegt innerhalb einer Tempo 30-Zone und weist unterschiedliche Querschnittsbreiten auf. Im überwiegenden Bereich der Straße beträgt der Straßenquerschnitt ca. 8 m, im Bereich der Einbahnstraße ca. 4 m. Der Gehweg ist lediglich einseitig mit einer Breite von ca. 2 m ausgebaut vorhanden und die Parksituation ungeordnet. Das halbseitige Hochbordparken wird geduldet, allerdings verbleibt dadurch nur eine Gehwegbreite von ca. 1 m und unterschreitet damit die erforderlichen Mindestmaße.

Zukünftig wird die Straße Köstersfeld in drei Teilanlagen untergliedert. Dabei entstehen jeweils zwei Teilanlagen im Separationsprinzip, welche von der Neukölner Straße in eine Tempo 30-Zone führen. Die dritte Teilanlage ist ein verkehrsberuhigter Bereich im Mischprinzip.

Teilanlage 1 - Separationsprinzip

Der im Separationsprinzip hergestellte erste Abschnitt der Straße Köstersfeld hat einen Straßenquerschnitt von insgesamt ca. 8 m. Für die Fahrbahn verbleibt eine Breite von ca. 4,7 m bis 5 m, damit beidseitige Gehwege mit mindestens 1,50 m Breite angelegt werden können. Die Gehwege werden baulich durch Hochborde von der Fahrbahn getrennt. Im Bereich der privaten Einfahrten wird der Hochbord durch einen Schrägbordstein unterbrochen. In diesem Bereich der Straße können keine öffentlichen Stellplätze angelegt werden.

Teilanlage 2 - Mischprinzip

Der ringförmig angelegte verkehrsberuhigte Bereich hat einen Straßenquerschnitt von ca. 8 m und wird niveaugleich mit roten Pflastersteinen ausgebaut. Die Durchfahrtsbreite beträgt für beide Fahrtrichtungen zusammen ca. 4,5 m. Die Stellplatzflächen werden durch anthrazitfarbene Pflastersteine gekennzeichnet, sind 2 m breit und bieten Platz für insgesamt 24 Pkw.

Die Situation der Einbahnstraße im südlichen Bereich bleibt weiterhin bestehen.

Teilanlage 3 - Separationsprinzip

Im Bereich der Mehrfamilienhäuser der Wohnungsgenossenschaften Vivawest Wohnen GmbH und Immeo Wohnen Service GmbH (umbenannt in Covivio Immobilien GmbH) wird die derzeit vorhandene öffentliche Grünfläche zugunsten von insgesamt 20 Senkrechtstellplätzen genutzt. Die Durchfahrtsbreite wird in vier Bereichen durch großzügige Grünflächen von 6 m auf 4,50 m verengt. Die Gehwege in diesem Bereich sind ca. 2 m bis 2,5 m breit und durch Hochborde von der Fahrbahn baulich getrennt. Im Bereich der Einfahrten wird der Hochbord durch einen Schrägbordstein unterbrochen. Auf den zu erhaltenen Grünflächen im Bereich der zukünftigen Senkrechtstellplätze können einige der Bestandsbäume erhalten werden. Im Bereich der Hausnummer 35a sind drei weitere Längsstellplätze am Fahrbahnrand vorhanden.

Insgesamt müssen für die Baumaßnahme 14 Bäume gefällt werden, eine Ersatzpflanzung erfolgt im Verhältnis 1:1.

Die Bauzeit beträgt ca. 15 Monate. Die Baukosten belaufen sich auf rund 1,9 Mio. Euro netto, welche nach § 8 Kommunalabgabengesetz Nordrhein Westfalen (KAG NRW) beitragspflichtig sind. Die Anwohnerinnen und Anwohner werden vor Baubeginn durch die Wirtschaftsbetriebe Oberhausen über die Details und die Zeitplanung der Baumaßnahme informiert.

Downloads (siehe unten):

  • Präsentation (Stand: Bürgerinformationsveranstaltung)
  • Protokoll mit Ergebnissen
  • Pläne (Stand: Vorplanung zur Zeit der Bürgerinformationsveranstaltung)