Osterfeuer: Regeln für das Abbrennen

Symbolbild eines Osterfeuers
Osterfeuer von Glaubensgemeinschaften werden von vielen Menschen besucht. Foto: Pixabay/Stefan Geisler

19.03.2024 - Das Verbrennen und Abbrennen von Gegenständen im Freien ist in Oberhausen grundsätzlich untersagt. Einzige Ausnahme stellen die Osterfeuer und so genannte Brauchtumsfeuer dar. Diese dürfen von Glaubensgemeinschaften, Organisationen oder Vereinen ausgerichtet werden. Sie müssen allerdings im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung für jedermann zugänglich sein und beim Bereich für öffentliche Ordnung angezeigt werden. Dies können Sie per E-Mail an anke.helbing@oberhausen.de oder thomas.wobker@oberhausen.de oder telefonisch unter der Rufnummer 0208 825-2500 (Anke Helbing) oder 0208 825-2235 (Thomas Wobker) erledigen.

Folgende Regeln sind zudem zu beachten:

  • Für das Abbrennen dürfen nur trockenes und naturbelassenes Holz, Rinde, Reisig oder Zapfen verwendet werden.
  • Das Feuer darf nicht zur Abfallbeseitigung genutzt werden.
  • Zum Anzünden dürfen keine Mineralöle oder mineralölhaltige Stoffe verwendet werden.
  • Das Feuer ist von mindestens einer volljährigen Person zu beaufsichtigen.
  • Zu brennbaren Gegenständen im Umfeld des Feuers ist ein ausreichender Sicherheitsabstand einzuhalten.
  • Sobald eine Gefahr oder eine erhebliche Belästigung für Personen oder die Umgebung entsteht, ist das Feuer zu löschen.
  • Die Glut muss abgelöscht und Verbrennungsrückstände müssen beseitigt werden.

Ganz wichtig: Wenn das Holz bereits über einen längeren Zeitraum aufgeschichtet ist, sollte kurz vor dem Abbrennen noch einmal umgeschichtet werden. Denn gerade diese Holzhaufen werden von Igeln und anderen Tieren gerne als Unterschlupf genutzt und wären sonst eine tödliche Falle.