Verlagerung Möbel XXXL Rück
(Vorhaben mit Bürgerbeteiligung)
Letzte Aktualisierung
06.09.2023
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 28
Kurzbeschreibung
Das Möbel- und Einrichtungshauses XXXLutz / Möbelstadt Rück soll vom derzeitigen Standort an der Straßburger Straße / Seilerstraße auf das Gelände des ehemaligen Stahlwerks Ost verlagert werden. Mit der dortigen Errichtung eines neuen Möbel- und Einrichtungshauses soll der Einzelhandelsstandort an der Straßburger Straße / Seilerstraße abschließend aufgegeben und die dann dort zur Verfügung stehenden Grundstücke als Fläche für den Wohnungsbau inkl. öffentlicher Grünflächen städtebaulich vorbereitet werden.
Die Entwicklung des ehemaligen Standorts im Schladviertel zur Wohnnutzung ist durch Ratsbeschluss vom 20.06.2022 nicht mehr Bestandteil des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 28, sondern ist perspektivisch durch ein eigenständiges Bebauungsplanverfahren zu regeln. Zur Absicherung der planerischen Zielsetzung hat die Stadt Oberhausen einen Kaufvertrag über den ehemaligen Standort im Schladviertel mit dem XXXLutz-Gruppe geschlossen.
Beschluss zum Vorhaben / Projekt
Einleitender Beschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 28 durch den Rat der Stadt Oberhausen vom 04.07.2016 (Vorlage - B/16/1717-01).
Beschluss des Rates der Stadt Oberhausen zur Änderung des räumlichen Geltungsbereiches für den Teilbereich „Stahlwerksgelände“ des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 28 vom 22.06.2020 (Vorlage - B/16/5712-01).
Beschluss des Rates der Stadt Oberhausen zur Verkleinerung des Vorhabengebiets und zur Änderung der Planbezeichnung vom 22.06.2022 (Vorlage B/17/2130-01).
Beschluss des Stadtplanungs-.und Mobilitätsausschusses über die Vergrößerung des Plangebietes und die öffentliche Auslegung vom 25.05.2023 (Vorlage B/17/3422-01).
Aktueller Bearbeitungsstand
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 28 hat nach der o. g. Verkleinerung des Vorhabengebiets nur noch das Planungsziel der Entwicklung des neuen Einzelhandelsstandorts (Möbel- und Einrichtungshaus) auf dem Areal des ehemaligen Stahlwerks Ost.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung i.S.v. § 3 (1) BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange i.S.v. § 4 (1) BauGB ist im Zeitraum September / Oktober 2022 erfolgt. Eine Online-Bürgerveranstaltung hat am 28.09.2022 stattgefunden.
Am 25.05.2023 hat der Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss den Beschluss zur Vergrößerung des Plangebietes und zur öffentlichen Auslegung der Planung gefasst. Die Veröffentlichung der Planung i.S.v. § 3 (2) BauGB hat im Zeitraum Juli / August 2023 stattgefunden.
Derzeit werden die Ergebnisse der beiden vorgenannten Beteiligungsverfahrensschritte ausgewertet. Zu den jeweils eingegangenen Stellungnahmen werden belastbare Abwägungsvorschläge erarbeitet. Zusätzlich befindet sich der zum Planverfahren gehörende Durchführungsvertrag i.S.v. § 12 BauGB aktuell in der Erstellung und Aushandlung.
Voraussichtliche Kosten des Vorhabens (soweit bezifferbar)
Für die Durchführung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens Nr. 28 entstehen der Stadt Oberhausen nach derzeitigem Planungsstand keine planungsbedingten Folgekosten.
Zeitplan / Nächste Schritte
Als letzter noch offener förmlicher Verfahrensschritt wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 28 durch den Rat der Stadt Oberhausen als Satzung beschlossen. Die Beschlussfassung erfolgt dabei unter sachgerechter Abwägung aller durch die Planung potentiell tangierter öffentlicher, privater und sonstiger Belange i.S.v. § 1 (7) BauGB. Dieser Verfahrensschritt ist nach derzeitigem Planungsstand für das vierte Quartal 2023 oder das erste Quartal 2024 vorgesehen.
Zielgebiet
Alt-Oberhausen
Fläche des ehemaligen Stahlwerksgeländes
Zielgruppe / Betroffene Teile der Bürgerschaft
interessierte Bürger/-innen, Nachbarkommunen aufgrund der Einzelhandelsthematik
Bürgerbeteiligung ☒ja ☐nein
Form/ Gestaltungsspielraum der Beteiligung:
☒ Information
☒ Anhörung
☒ Beratung
☒ Mitbestimmung
Vorgesehene Beteiligungsformate bzw. -methoden
Formelle Beteiligung im Rahmen des Bauleitplanverfahren nach den Vorgaben des Baugesetzbuches
Informationen / Kontakt
Stadt Oberhausen
Dezernat 0
Fachbereich 5-1-20 / Verbindliche Bauleitplanung
Name: Detlef Oberstraß
Telefon: 0208 825-2878
E-Mail: detlef.oberstrass@oberhausen.de
Links zu weiteren Informationen
https://www.o-sp.de/oberhausen/plan/uebersicht.php?pid=29106&L1
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