Kommunale Inklusionsplanung

(Vorhaben mit Bürgerbeteiligung)

Letzte Aktualisierung

18.09.2023


Kurzbeschreibung

Mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention hat Deutschland sich verpflichtet, die Teilhabe von Menschen mit Behinderung deutlich zu fördern. Inklusion im Allgemeinen bedeutet, dass alle Menschen von Anfang an gleiche Teilhabechancen haben und, dass die unterschiedlichen Bedürfnisse von beispielsweise älteren Menschen, Migrantinnen und Migranten, Menschen mit ganz unterschiedlichen Beeinträchtigungen „mitgedacht“ werden und sie überall selbstverständlich dazugehören. Die Bundesregierung und die NRW-Landesregierung haben eigene Aktionspläne zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention entwickelt. Die Kommunen sind aufgerufen, dies ebenfalls zu tun, eine rechtliche Verpflichtung hierzu gibt es nicht.


Beschluss zum Vorhaben / Projekt

Im Mai 2011 hat der Rat der Stadt, einem interfraktionellen Antrag entsprechend, einstimmig die Entwicklung und Umsetzung eines kommunalen Inklusionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention beschlossen (Drucksache Nr. A/15/1212-01: Interfraktioneller Antrag: Inklusion in Oberhausen). In der Sitzung des Hauptausschusses am 11.05.2020 ist der erste Oberhausener Inklusionsplan beschlossen worden (Drucksache B/16/5501-01). Im Inklusionsplan ist beschlossen worden, dass alle fünf Jahre ein neuer Inklusionsplan erscheinen soll.


Aktueller Bearbeitungsstand

Mit dem Beschluss des kommunalen Inklusionsplanes 2020 ist der Auftrag des Rates, von 2011 einen Inklusionsplan zu erstellen, umgesetzt. Mit der Aufforderung alle fünf Jahre einen neuen Inklusionsplan vorzulegen, wird die Verwaltung auch in den folgenden Jahren an der Weiterentwicklung des Oberhausener Inklusionsplanes arbeiten. Zudem soll nach circa der Hälfte der Zeit zum nächsten Inklusionsplan ein Zwischenbericht erstellt werden, der einen kurzen Bearbeitungsstand der Maßnahmen des Inklusionsplanes darlegt. Diese Prozesse wird schwerpunktmäßig die Projektgruppe Inklusion begleiten. Die Projektgruppe Inklusion hat in den vergangenen Jahren schon den Prozess zur Erstellung des Inklusionsplans gesteuert und trifft sich seit Mai 2013 regelmäßig. Dabei wurden bisher unterschiedliche Handlungsfelder, wie beispielsweise Arbeit, Sport, Wohnen, Pflege, Schutz vor Gewalt und Kultur betrachtet und konkrete Maßnahmen erarbeitet, die die Teilhabe von Menschen mit Behinderung verbessern können. Alle Ergebnisse, Zwischenberichte und der Kommunale Inklusionsplan sind unter oberhausen.de/inklusion und dort unter der Rubrik „Kommunale Inklusionsplanung“ zu finden. 
Aufgabe der Projektgruppe Inklusion wird es zukünftig sein, den Umsetzungsstand der im Inklusionsplan entwickelten und beschlossenen Maßnahmen zu begleiten und einen neuen Inklusionsplan 2025 zu erarbeiten: Die Projektgruppe hat sich in den letzten Monaten mit folgenden Themenschwerpunkten beschäftigt: 

  • Politische Partizipation
  • Doppelbelastung durch Migration und Behinderung
  • Doppelbelastung: Frauen und Mädchen mit Behinderung
  • Tourismus
  • Wohnen

Geplant ist, dass der Zwischenbericht Ende 2022/Anfang 2023 in den Gremien vorgestellt wird.


Voraussichtliche Kosten des Vorhabens (soweit bezifferbar)

Für den Prozess der kommunalen Inklusionsplanung fallen keine gesonderten Kosten an, da die Moderation der Sitzungen durch den Bereich Chancengleichheit übernommen wird. Die Kosten für die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen sind derzeit nicht in Gänze bezifferbar und kommen bei konkreten Umsetzungsbeschlüssen zum Tragen.


Zeitplan / Nächste Schritte

Nachdem 2021 Corona bedingt nur eine Sitzung der Projektgruppe Inklusion stattgefunden hat und die Sitzungen 2022 digital durchgeführt wurden, haben und werden die Sitzungen in diesem Jahr wieder in Präsenz stattgefunden/stattfinden. Die Projektgruppe Inklusion wird in enger Zusammenarbeit mit dem Bereich Chancengleichheit die Umsetzung der bereits beschlossenen Maßnahmen zusammen mit der Fachverwaltung begleiten. Ferner wird die Projektgruppe Inklusion sich weiterhin regelmäßig treffen, um neue Maßnahmen und Themengebiete für eine inklusive Gesellschaft zu erstellen und zu formulieren. Der kommende Inklusionsplan ist für Mitte/Ende 2025 geplant.


Zielgebiet
Gesamtes Stadtgebiet


Zielgruppe / Betroffene Teile der Bürgerschaft

Vereine, Gruppen, Menschen mit Behinderung


Bürgerbeteiligung               ☒ja   ☐nein

Form/ Gestaltungsspielraum der Beteiligung:

☒ Information

☒ Anhörung

☒ Beratung

☐ Mitbestimmung


Vorgesehene Beteiligungsformate bzw. -methoden

In der Projektgruppe Inklusion arbeiten Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen als Expert/-innen in eigener Sache mit.

Es finden regelmäßige Sitzungen zu verschiedenen Handlungsfeldern statt, in denen durch Austausch und Diskussion mögliche Maßnahmen erarbeitet werden, die die Teilhabe von Menschen mit Behinderung in Oberhausen verbessern können.

Alle Ergebnisse der Arbeit der Projektgruppe werden auf der städtischen Homepage veröffentlicht. Die Koordinierungsstelle Inklusion stellt das Vorhaben verschiedenen Vereinen, Gruppen etc. auf Anfrage vor und geht so in einen Dialog.

Verstärkt eingebunden wird zukünftig die Kommission Oberhausen Barrierefrei. Die Kommission setzt sich aus Menschen mit Behinderung zusammen, die öffentliche Gebäude, Veranstaltungen und infrastrukturelle Begebenheiten hinsichtlich ihrer Barrierefreiheit überprüfen und ein Feedback aus Sicht der Menschen mit Behinderung geben. Jede in Oberhausen lebende Person mit Behinderung kann Mitglied der Kommission werden.

Zusätzlich werden Informationen und Anliegen aus dem Beirat für Menschen mit Behinderung und dem Arbeitskreis Beratungsstellen für Menschen mit Behinderung im Inklusionsplan verarbeitet.

Die Beschlussfassung ist letztlich durch den Rat der Stadt vorgesehen.


Informationen / Kontakt

Stadt Oberhausen
Dezernat 0
Fachbereich 0-4 / Chancengleichheit
Name: Florian Bendorf
Telefon: 0208 825-2691       
E-Mail: inklusion@oberhausen.de


Links zu weiteren Informationen

oberhausen.de/kommunaleinklusionsplanung

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